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Im Jahre 2012
Nach 24 Jahren ersetzt die Bundesregierung die Gebührenordnung für Zahnärzte
Zum 1. Januar 2012 trat die GOZ'12 in Kraft. Die neue Gebührenordnung regelt die Leistungsentgelte für die von Zahnärzten erbrachten Tätigkeiten in der Privatversicherten. So nimmt die Gebührenordnung auch Einfluß auf die Zuwahlleistungen, d.h. alle Leistungen, die nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen enthalten sind. Wie immer werden für alle Behandlungen nach der entsprechenden Aufklärung entsprechende Vereinbarungen in einem Vertrag getroffen. Dieser Vertrag regelt die jeweilig vereinbarte Leistung für den Zahlungspflichtigen - insofern hat sich nichts geändert.
Wir wünschen Ihnen alles Gute
mit freundlichen Grüssen
Ihre Zahnarztpraxis Dr. Kaps